Neue 15a-Vereinbarung steht
Lange Verhandlungen
Ende August endet die aktuelle 15a-Vereinbarung, mittels der der Bund den Ländern Geld für die Kindergärten zur Verfügung stellt. Die Verhandlungen haben lange gedauert, jetzt gibt es eine Einigung.
Einigung steht
Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über eine neue 15a-Vereinbarung sind bis zur letzten Minute gegangen. Die Zeit hat bereits drängt, da die derzeit gültige Regelung Ende August ausläuft. Einer der letzten Knackpunkte war das Kopftuchverbot – die Länder hatten sich dagegen gewehrt, die Themen Kinderbetreuung und Kopftuchverbot miteinander zu verbinden und die Verfassungskonformität der Regelung infrage gestellt. Gestern kam dann der Durchbruch: In der neuen 15a-Vereinbarung ist das Kopftuchverbot nicht mehr enthalten.
Kindergartenmilliarde
Die Regierung hat für die kommende 15a-Vereinbarung eine substanzielle Erhöhung der Mittel angekündigt, über die die Länder Geld für Pflichtkindergartenjahr und Ausbau des Angebots und Sprachförderung erhalten. Geworden ist es laut Verhandlungskreisen und einem der APA vorliegenden Entwurf eine „Kindergartenmilliarde“ für die kommenden fünf Jahre, also 200 Mio. Euro jährlich, beginnend vom Schuljahr 2022/23 an bis zum Schuljahr 2026/27. Zuletzt waren es 125 Mio. (2018/19) bzw. 142,5 Mio. (2019/20 bzw. 2021/22) für alle neun Bundesländer zusammen. Die jährlichen Mittel werden also um 75 bzw. 57,5 Mio. Euro jährlich erhöht.
Längere Laufzeit, mehr Flexibilität
Die Laufzeit des Vertrags wird von bisher drei auf fünf Jahre verlängert. Eine solche „Kindergartenmilliarde“ war von SPÖ und Sozialpartnern zuletzt eingefordert worden – allerdings pro Jahr. Im Rahmen der neuen Vereinbarung sollen die Länder die zur Verfügung gestellten Mittel außerdem flexibler als bisher einsetzen können, wie der APA von mehreren Seiten bestätigt wurde.